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RechtRecht und Datenschutz

Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO verlangt, dass ein Verantwortlicher die betroffene Person informiert, wenn er ihre Daten nicht bei ihr selbst erhoben hat. Die Angaben müssen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung vorliegen, und ein Anruf ist eine solche Mitteilung. Welche Angaben gehören, listet der Artikel abschließend auf.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Norm
Art. 14 DSGVOQuelle: EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 10/2026
Frist
Spätestens zur ersten Mitteilung, in jedem Fall innerhalb eines MonatsQuelle: EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 10/2026

Was bedeutet Informationspflicht im B2B-Vertrieb?

Die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO greift, wenn ein Unternehmen Daten einer Person verarbeitet, die es nicht von ihr selbst erhalten hat. Im B2B-Vertrieb ist das der Normalfall der Kaltakquise: Die Nummer kommt aus einem Verzeichnis, einer Recherche oder einer Liste, und der Gesprächspartner hat sie nicht selbst übergeben. Der Verantwortliche informiert die Person deshalb aktiv, und das Gespräch ist dafür der erste Ort. (EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016)

Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Welche Angaben verlangt Artikel 14, und wann?

Artikel 14 Absatz 1 verlangt sechs Angaben, Absatz 2 nennt weitere, die für eine faire und transparente Verarbeitung nötig sind. Für einen Anruf zählen vor allem die folgenden Punkte.

Angaben nach Art. 14 DSGVO, die im Anruf zählen, Stand 10/2026
AngabeFundstelleIm Gespräch
Name und Kontaktdaten des VerantwortlichenArt. 14 Abs. 1 Buchst. aFirma und Ansprechperson im ersten Satz
Zwecke und RechtsgrundlageArt. 14 Abs. 1 Buchst. cAnlass des Anrufs in einem Satz
Kategorien der DatenArt. 14 Abs. 1 Buchst. dName, Funktion, Firma, Telefonnummer
Quelle der DatenArt. 14 Abs. 2 Buchst. fHerkunft der Nummer nennen
WiderspruchsrechtArt. 14 Abs. 2 Buchst. cHinweis, dass Widerspruch möglich ist
Beschwerderecht bei der AufsichtArt. 14 Abs. 2 Buchst. eVerweis auf die Datenschutzerklärung
Quelle: Art. 14 DSGVO, eigene Zusammenstellung.

Die Information kommt spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung, wenn die Daten für die Kommunikation mit der Person genutzt werden. In jedem Fall gilt die Frist von einem Monat nach Erlangung der Daten. Für den Anruf heißt das: Die Angaben stehen im ersten Satz und nicht erst beim Nachfassen.

Wie sieht ein Mustersatz für die ersten 30 Sekunden aus, und wie wirkt er?

Ein Mustersatz nennt Firma, Quelle und Anlass, bevor die Frage nach der Zeit kommt. Eine Vorlage:

Guten Tag, mein Name ist [Name] von [Firma]. Ihre Nummer stammt aus [Quelle, zum Beispiel einem Branchenverzeichnis]. Ich rufe an, weil [Anlass in einem Satz]. Haben Sie zwei Minuten?

Ob diese Angaben am Telefon allein reichen oder ob eine schriftliche Nachricht mit den übrigen Angaben nötig ist, klärt Ihre Rechtsberatung. Der Mustersatz ersetzt diese Prüfung nicht.

Im Projekt für einen Hersteller von Großküchentechnik enthielt die Liste 1.240 Firmen. Der Mustersatz nannte die Quelle im ersten Satz, und trotzdem fragten 37 Angerufene nach, woher ihre Nummer stammt. Bei den 12 Gesprächen, in denen die Quelle erst am Ende fiel, kam die Frage in 9 Fällen. Die Angabe gehört deshalb an den Anfang.

Ersetzt die Informationspflicht die Rechtsgrundlage?

Nein, Art. 14 regelt die Angaben, nicht die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Rechtsgrundlage ist selbst eine der Angaben nach Absatz 1 Buchstabe c. Ob ein Anruf überhaupt zulässig ist, beantwortet das Wettbewerbsrecht, dazu lesen Sie die mutmaßliche Einwilligung. Wer die Pflichtangaben erfüllt und ohne Einwilligung wirbt, hat das Problem nicht gelöst, er hat nur einen Satz mehr gesprochen.

  1. 01

    Die Quelle der Nummer verschweigen.

    Folge: Der Angerufene kann nicht nachvollziehen, woher seine Daten stammen, und fragt genau danach.

    Besser: Die Quelle im ersten Satz nennen, etwa ein Branchenverzeichnis oder die Website.

  2. 02

    Nur auf eine Datenschutzerklärung im Netz verweisen.

    Folge: Der Hinweis erreicht den Angerufenen erst, wenn das Gespräch schon läuft.

    Besser: Die Pflichtangaben vor der Frage nach der Zeit sagen und den Verweis zusätzlich nennen.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Gilt die Informationspflicht auch für eine Nummer aus dem Branchenbuch?

Meist ja, sobald ein Name einer Ansprechperson daran hängt, denn dann sind die Angaben in der Regel personenbezogen. Eine reine Zentralnummer ohne Namen ist nicht unbedingt personenbezogen, und genau dort streiten Praxis und Aufsicht. Die Einordnung Ihres Falls klärt Ihre Rechtsberatung, dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

02Reicht ein Verweis auf die Datenschutzerklärung im Netz?

Art. 14 nennt die Angaben selbst, und die Frist zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung bleibt bestehen. Ob ein Verweis als Ergänzung ausreicht, prüft Ihre Rechtsberatung. Am Telefon bewährt sich ein Satz mit Firma, Quelle und Zweck, der Verweis folgt zusätzlich.
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Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 14 Informationspflicht (eur-lex.europa.eu)

    Stand April 2016abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

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