Zum Inhalt springen

RechtRecht und Datenschutz

Robinsonliste: Sperrliste für Werbeadressen

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Eine Robinsonliste ist eine Sperrliste für Werbeadressen. Ein Abgleich zeigt, welche Adressen keine Werbung wünschen, und nach § 7 Absatz 1 UWG ist Werbung unzulässig, wenn erkennbar ist, dass sie unerwünscht ist. Die Liste ersetzt aber nicht die Einwilligung nach § 7 UWG, und ob ein Abgleich für Ihren Fall möglich ist, klärt der Betreiber der Liste.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Art
Sperrliste, keine RechtsnormQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Maßgeblich
§ 7 UWGQuelle: gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026

Was bedeutet Robinsonliste im Vertrieb?

Eine Robinsonliste ist eine Sperrliste für Werbeadressen. Sie sammelt Adressen, deren Inhaber keine Werbung wünschen, und Sie gleichen Ihre Liste mit ihr ab, bevor Sie anrufen. Das Wettbewerbsrecht stellt den Grundsatz dahinter klar: Werbung ist unzulässig, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer sie nicht wünscht. (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026)

Die Liste sagt also nur, wer ausdrücklich nicht will. Sie sagt nichts darüber, ob Sie eine andere Nummer anrufen dürfen, und deshalb zählt die Einwilligung weiter.

Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Was bringt ein Abgleich vor dem Anruf?

Ein Abgleich verhindert, dass Sie eine Adresse anrufen, die sich ausdrücklich gesperrt hat. Ob der Betreiber der Liste einen Abgleich für Ihren Fall anbietet, prüfen Sie direkt bei ihm. Das Vorgehen im Team sieht so aus:

  1. Die Anrufliste vor dem ersten Anruf mit der Sperrliste abgleichen.
  2. Treffer sofort aus der Anrufliste nehmen, nicht erst nach dem Anruf.
  3. Den Abgleich mit Datum dokumentieren, damit Sie den Stand später belegen können.

Wie führen Sie eine eigene Sperrliste?

Eine eigene Sperrliste bildet jede Abweisung ab, die im Gespräch oder per Post eingeht. Sie speichert Firma, Ansprechperson, Nummer, Grund und Datum, und sie wird vor jeder neuen Liste zuerst geprüft. Ob darüber hinaus eine Löschung nötig ist, klärt Ihre Rechtsberatung. Die Sperre selbst ist der Schritt, der den nächsten Anruf verhindert.

Wie viele Sperren fanden wir in einem Projekt?

In einem Projekt für einen Anbieter von Gebäudetechnik trugen bei der Erstprüfung 418 von 6.300 Datensätzen einen Sperrvermerk aus früheren Gesprächen. Nur 37 davon standen in der Robinsonliste. Die übrigen 381 Sperren kamen aus dem eigenen Gesprächsverlauf, und genau sie hätte ein reiner Abgleich übersehen.

  1. 01

    Den Abgleich mit einer Einwilligung gleichsetzen.

    Folge: Wer nicht auf der Liste steht, gilt nicht automatisch als einverstanden.

    Besser: Den Abgleich als Schutzschicht nutzen und die Einwilligung getrennt prüfen.

  2. 02

    Abgewiesene Adressen nach dem Gespräch vergessen.

    Folge: Der nächste Anruf landet beim selben Menschen, der schon widersprochen hat.

    Besser: Jeden Widerspruch in einer eigenen Sperrliste mit Datum festhalten.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Muss ich vor jedem Anruf die Robinsonliste abgleichen?

Ein Abgleich verhindert Anrufe bei gelisteten Adressen, und genau dafür ist er da. Er ersetzt aber nicht die Frage, ob Sie überhaupt anrufen dürfen. Ob für Ihren Fall eine Pflicht zum Abgleich besteht, klärt Ihre Rechtsberatung, dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

02Was ist der Unterschied zwischen Robinsonliste und Werbewiderspruch?

Ein Widerspruch richtet sich an einen bestimmten Verantwortlichen, und er kommt von der Person selbst, etwa im Gespräch. Eine Robinsonliste bündelt Sperren für alle Stellen, die den Abgleich nutzen. Beides führen Sie getrennt, sonst übersehen Sie einen Widerspruch, der nur im Gespräch fiel. Mehr dazu im Eintrag zum Widerspruch.
Prompt ansehen und anpassen

Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    gesetze-im-internet.de: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

Begriffe klar. Termine vereinbaren wir.

Kein Verkaufsgespräch. In 15 Minuten klären wir, ob Ihre Zielgruppe telefonisch erreichbar ist.

Ihr nächster Schritt

Startklar
  1. 01Testprojekt konfigurieren60 Sekunden
  2. 02Gespräch mit Jesse Klotz15 Minuten
  3. 03Zielgruppe und Leitfadengemeinsam
  4. 04Erste bestätigte Termineim Kalender
Lieber anrufen?+49 8191 93759-00