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RechtRecht und Datenschutz

Bußgeld bei Telefonwerbung nach dem UWG

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Ein Bußgeld bei Telefonwerbung droht nach § 20 UWG, wenn ein Unternehmen einen Verbraucher ohne ausdrückliche Einwilligung anruft. Die Geldbuße reicht bis zu 300.000 Euro. Anrufe gegenüber Unternehmen nennt derselbe Paragraf nicht als Bußgeldtatbestand, dort greifen Unterlassung und Abmahnung. Die Bundesnetzagentur verfolgt den Verbraucherfall.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Norm
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UWGQuelle: gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026
Höchstbetrag Anruf an Verbraucher
300.000 EuroQuelle: gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026

Was bedeutet Bußgeld bei Telefonwerbung?

Ein Bußgeld ist eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit, und bei Telefonwerbung nennt § 20 UWG die Tatbestände. Die erste Nummer des Absatzes 1 erfasst Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung. Das Gesetz verlangt damit für Verbraucher eine ausdrückliche Zustimmung, nicht die bloße Vermutung. (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026)

Die Vorschrift kennt nur Verbraucher. Für Unternehmen als Angerufene bleibt es bei der Frage, ob die Einwilligung zumindest mutmaßlich vorliegt, und deren Verletzung wird anders verfolgt. Diese Trennung ist der Kern des Eintrags.

Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Wie hoch ist das Bußgeld, und wer verhängt es?

Der Gesetzestext nennt je Tatbestand einen Höchstbetrag, und die Zuständigkeit folgt der Nummer. Die Tabelle zeigt die drei Stufen.

Höchstbeträge nach § 20 Abs. 2 UWG und Zuständigkeit nach Abs. 3, Stand 10/2026
TatbestandHöchstbetragZuständig
Werbeanruf gegenüber einem Verbraucher ohne ausdrückliche Einwilligung (Nr. 1)bis dreihunderttausend EuroBundesnetzagentur
Fehlende oder unvollständige Dokumentation der Einwilligung (Nr. 2)bis fünfzigtausend EuroBundesnetzagentur
Übrige Tatbestände des Absatzes 1 (Nr. 3 bis 5)bis hunderttausend EuroBundesamt für Justiz
Quelle: § 20 UWG, eigene Zusammenstellung. Die Beträge sind Rahmen, keine festen Strafen.

Was gilt bei Anrufen gegenüber Unternehmen?

Für Anrufe bei Unternehmen nennt § 20 keinen Bußgeldtatbestand, und dort wirkt das Wettbewerbsrecht über Unterlassung. Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Berechtigten sollen den Schuldner vor einem gerichtlichen Verfahren abmahnen, und die Abmahnung gibt ihm die Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ob ein Anruf bei einem Unternehmen zulässig ist, entscheidet die Einwilligung, dazu die mutmaßliche Einwilligung. Das Bußgeld ist deshalb nicht die einzige Gefahr, auch wenn es die höchste Summe nennt.

Wie sah das in einem Projekt aus?

In einem Projekt für einen Hersteller von Hygienetechnik prüften wir 2.150 Datensätze auf Verbraucherkennzeichen. 212 Einträge waren Privatadressen, die aus der Liste flogen, bevor der erste Anruf stattfand. Der gesetzliche Rahmen von bis zu dreihunderttausend Euro war der Grund, die Prüfung vor dem Anruf zu machen und nicht danach. (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026)

  1. 01

    Jeden Werbeanruf gleich behandeln.

    Folge: Wer Verbraucher und Unternehmen nicht trennt, plant bei Unternehmen für ein Bußgeld, das dort nicht droht, und unterschätzt die Unterlassung.

    Besser: Den Empfänger zuerst einordnen: Verbraucher oder Unternehmen.

  2. 02

    Summen aus Zeitungsartikeln übernehmen.

    Folge: Ein Artikel verwechselt den Höchstbetrag oft mit dem üblichen Betrag und nennt den Paragrafen selten.

    Besser: Den Gesetzestext lesen und den Rahmen mit Paragraf und Absatz zitieren.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Droht bei jedem Werbeanruf ein Bußgeld von 300.000 Euro?

Nein. Die Höchstsumme gilt für Anrufe gegenüber Verbrauchern ohne ausdrückliche Einwilligung. Bei Unternehmen nennt § 20 UWG diesen Tatbestand nicht, und dort wirkt vor allem die Unterlassung nach § 8 UWG. Die Einordnung Ihres Einzelfalls klärt Ihre Rechtsberatung, dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

02Wer verhängt ein Bußgeld bei Telefonwerbung?

Für die Tatbestände der Nummern 1 und 2 ist die Bundesnetzagentur zuständig, für die übrigen Fälle das Bundesamt für Justiz. Das regelt § 20 Absatz 3 UWG. Abmahnen sollen nach § 13 UWG die zur Geltendmachung Berechtigten, und das sind nicht die Behörden.
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Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    gesetze-im-internet.de: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 20 Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    gesetze-im-internet.de: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 8 Beseitigung und Unterlassung (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    gesetze-im-internet.de: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 13 Abmahnung (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  4. 04

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

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