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RechtRecht und Datenschutz

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet und dafür nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument braucht. Entscheidend ist, wer Zweck und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Legen beide Seiten diese gemeinsam fest, gilt nicht Art. 28, sondern die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Norm
Art. 28 DSGVOQuelle: EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 10/2026
Abgrenzung
Art. 26 DSGVO, gemeinsame VerantwortlichkeitQuelle: EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 10/2026

Was bedeutet Auftragsverarbeitung im Vertrieb?

Auftragsverarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines anderen. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich, der Dienstleister arbeitet mit den Daten, die ihm der Auftraggeber übergibt. Artikel 28 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt dafür, dass der Verantwortliche nur mit Dienstleistern arbeitet, die hinreichende Garantien bieten. (EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016)

Im Vertrieb bedeutet das: Der Auftraggeber legt die Liste und den Anlass fest, der Telefonpartner führt die Gespräche und hält die Ergebnisse fest. Wer Zweck und Mittel bestimmt, entscheidet über die Rolle, nicht der Name auf dem Briefkopf.

Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Wann ist ein Dienstleister Auftragsverarbeiter und wann gemeinsam Verantwortlicher?

Die Rolle hängt davon ab, ob der Dienstleister die Zwecke mitbestimmt oder nur den Mitteln des Auftraggebers folgt. Die Tabelle stellt beide Fälle nebeneinander.

Auftragsverarbeitung gegen gemeinsame Verantwortung, Stand 10/2026
FrageAuftragsverarbeitung (Art. 28)Gemeinsame Verantwortung (Art. 26)
Wer bestimmt Zweck und Mittel?Der AuftraggeberBeide gemeinsam
Was braucht es vertraglich?Vertrag oder anderes Rechtsinstrument nach Art. 28 Abs. 3Vereinbarung über die Verpflichtungen nach Art. 26 Abs. 1
Wer informiert die Angerufenen?Der Verantwortliche nach Art. 14Die Vereinbarung legt fest, wer nach Art. 13 und 14 informiert
Quelle: Art. 26 und Art. 28 DSGVO, eigene Zusammenstellung. Der Artikel 26 Absatz 1 steht im Wortlaut bei den Quellen.

Woran erkennen Sie die Rolle in einem echten Projekt?

In einem Telefonprojekt mit 3.200 Adressen legte der Auftraggeber die Liste fest, die Agentur führte die Gespräche und hielt Notizen in ihrem eigenen System. Nach Projektende löschte die Agentur 480 Notizen zu Nicht-Erreichten, wie der Vertrag es vorsah. Dass die Notizen im Auftrag entstanden, spricht dafür, dass die Agentur keinen eigenen Zweck verfolgte. Wer die Liste selbst ausgewählt hätte, säße in einer anderen Rolle.

Ist die Abgrenzung ein Ersatz für die Prüfung des Anrufs?

Nein. Die Rolle entscheidet, wer den Vertrag braucht und wer die Angerufenen informiert, sie erlaubt aber keinen Anruf. Dafür lesen Sie die Informationspflicht und die mutmaßliche Einwilligung. Beide Fragen beantwortet die Rolle nicht.

  1. 01

    Den Dienstleister allein nach seinem Namen einordnen.

    Folge: Ein Telefonpartner heißt oft Agentur, und der Name entscheidet über nichts.

    Besser: Prüfen, wer Zweck und Mittel bestimmt, und das im Vertrag festhalten.

  2. 02

    Gemeinsame Verantwortung ohne Vereinbarung annehmen.

    Folge: Niemand weiß, wer die Angerufenen informiert oder Anfragen beantwortet.

    Besser: Die Aufgaben nach Art. 26 Abs. 1 ausdrücklich verteilen.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Ist eine Telefonagentur immer Auftragsverarbeiter?

Nicht automatisch. Eine Agentur, die eine vorgegebene Liste im Auftrag bearbeitet, spricht für Auftragsverarbeitung. Wählt die Agentur die Zielgruppe selbst aus und legt eigene Zwecke fest, spricht vieles für eine andere Einordnung. Die Einzelfallprüfung klärt Ihre Rechtsberatung, dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.

02Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag für jede Agentur?

Er ist der Regelfall bei Auftragsverarbeitung, trägt aber nur, wenn die Rollen stimmen. Sind beide gemeinsam verantwortlich, braucht es die Vereinbarung nach Art. 26. Welche Inhalte ein Vertrag braucht, erklärt der Wissensbeitrag zur Auftragsverarbeitung in der Telefonakquise.
Prompt ansehen und anpassen

Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 Auftragsverarbeiter (eur-lex.europa.eu)

    Stand April 2016abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    EUR-Lex, Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 26 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche (eur-lex.europa.eu)

    Stand April 2016abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

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