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Checkliste

Checkliste für die CRM-Datenpflege in der Akquise: zwölf Punkte je Datensatz

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Stand
Erstveröffentlichung
Lesezeit
2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Jeder Datensatz in der Akquise trägt zwölf Angaben: Kontakt, Herkunft, Einwilligungsstatus, Sperrvermerk, letzter Anruf, nächster Schritt und Prüftermin. Ohne Einwilligung darf kein Werbeanruf erfolgen, und ein Widerspruch wird sofort als Sperrvermerk eingetragen. Die Liste prüft jeden Eintrag nach dem Anruf, bevor der nächste Anruf startet.

Stand Quellen

Dazu: E-Book: So gewinnen Sie neue Kunden, E-Book, per E-Mail, per E-Mail nach Angabe von Name und Adresse.

Fakten

Punkte je Datensatz
Zwölf, in drei Gruppen: Kontakt, Recht, PflegeQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Sperrvermerk
Am Tag des Widerspruchs eintragenQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Löschfrist
Laut Freigabe durch den Inhaber, bis dahin PlatzhalterQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026

Die Checkliste lesen Sie frei auf dieser Seite.Zur Druckfassung

Inhalt4 Abschnitte
  1. 01Welche zwölf Punkte gehören zu jedem Datensatz?
  2. 02Wie verarbeiten Sie einen Widerspruch?
  3. 03Wie prüfen Sie Dubletten, ohne Daten zu verlieren?
  4. 04Wann passt die Pflegeliste nicht?

Welche zwölf Punkte gehören zu jedem Datensatz?

Die Kundenverwaltung (CRM) trägt jeden Datensatz in drei Gruppen: Kontakt, Recht und Pflege. Die Gruppen stehen in dieser Reihenfolge, weil das Recht vor der Pflege geprüft wird und die Pflege nur Sinn hat, wenn der Kontakt stimmt. Der Prüftermin ist die Wiedervorlage des Datensatzes. Die Kontaktperson ist nicht immer der Entscheider, das Feld Funktion zeigt, ob sie entscheidet.

  • Firma und Standort, so wie der Gesprächspartner sie bestätigt hat.
  • Name und Funktion der Kontaktperson, mit Angabe der Quelle.
  • Rufnummer und Datum der letzten Prüfung dieser Nummer.
  • Herkunft des Eintrags: Liste, Messe, Empfehlung oder Anfrage.
  • Einwilligungsstatus: ausdrücklich, mutmaßlich oder keine. Pflicht.
  • Sperrvermerk mit Datum, sobald ein Widerspruch einging. Pflicht.
  • Ergebnis des letzten Anrufs als Kürzel aus dem Anrufprotokoll.
  • Datum des letzten Kontakts und des nächsten Schritts.
  • Dublettenprüfung: gefunden und zusammengeführt, oder mit Vermerk geprüft.
  • Verantwortliche Person, die den Datensatz pflegt.
  • Löschfrist des Datensatzes: [Frist laut Freigabe des Inhabers, bis dahin Platzhalter].
  • Prüftermin: das Datum, an dem der Eintrag wieder angesehen wird.

Wie verarbeiten Sie einen Widerspruch?

Ein Widerspruch wird am Tag des Eingangs als Sperrvermerk eingetragen, bevor der nächste Anruf startet. Der Vermerk steht am Kontakt und an allen Dubletten, damit die Sperre nicht an einer Stelle endet. Ein weiterer Werbeanruf wäre dann ohne Einwilligung unzulässig, auch wenn die Liste den Eintrag noch zeigt. Die Grundlage steht in § 7 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Wie prüfen Sie Dubletten, ohne Daten zu verlieren?

Die Dublettenprüfung sucht zuerst nach Firma, Adresse und Rufnummer. Gefundene Dubletten führen Sie zu einem Datensatz zusammen, und der Sperrvermerk wandert mit. Erst danach vergeben Sie einen neuen Prüftermin.

In einem Projekt für einen Anbieter von Industrieausrüstung prüfte ein Team 340 Datensätze aus drei Listen. Dabei fanden sich 29 Dubletten, und in 4 Fällen fehlte der Sperrvermerk, obwohl der Widerspruch schon vorlag. Nach der Zusammenführung blieb nur ein Datensatz je Firma, und jeder Sperrvermerk stand an derselben Stelle.

Wann passt die Pflegeliste nicht?

Die Pflegeliste passt nicht vor dem Anruf, sie beschreibt die Pflege danach. Sie ersetzt keine Prüfung vor dem Anruf, die in der Kaltakquise-Checkliste zum Recht steht.

  • Wer Datensätze aus einer Liste mit ausdrücklicher Einwilligung führt, braucht die Einwilligungszeile nicht zu füllen, wohl aber den Sperrvermerk.
  • Für Bestandskunden mit laufendem Vertrag gelten andere Pflegeregeln, die diese Liste nicht abdeckt.

Die Pflege beginnt im Anrufprotokoll, dessen Kürzel hier übernommen werden. Wer die Liste mit einem Dienstleister führt, bespricht vorher, wer die Löschfristen verwaltet. Die Frist im Feld Löschfrist ist eine offene Rechtsfrage, die der Inhaber prüft. Den Ablauf vor dem nächsten Anruf prüft der Neukunden-Check. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Die ersten 6 von 12 Punkten der Checkliste Checkliste für die CRM-Datenpflege in der Akquise: zwölf Punkte je Datensatz
Kennzahlen von KRAUSS: 100.000+ Vereinbarte Verkaufstermine seit 2011, 480.000+ Entscheiderkontakte in der Datenbank, 30+ Mitarbeiter, 14 Tage bis zu den ersten Terminen

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Muss jeder Datensatz eine Einwilligung haben?

Für einen Werbeanruf bei einem Verbraucher ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig, sonst liegt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) eine unzumutbare Belästigung vor. Bei anderen Marktteilnehmern genügt eine zumindest mutmaßliche Einwilligung. Welche Fassung für Ihren Fall gilt, klärt Ihr Rechtsbeistand, diese Seite gibt nur den Rahmen wieder.

02Wie lange bleibt ein Datensatz im System?

Die Löschfrist steht im Feld Löschfrist und ist ein Platzhalter, bis der Inhaber sie freigegeben hat. Eine Frist ohne Quelle trägt die Liste nicht. Auf Anfrage einer betroffenen Person zur Löschung greift Artikel 17 der DSGVO (EUR-Lex, Stand 04/2016), die Liste hält dafür nur den Zeitpunkt fest.

03Wie erkenne ich eine Dublette?

Gleiche Firma mit gleicher Adresse oder gleicher Rufnummer ist die sichere Spur. Bei abweichendem Namen hilft eine Rückfrage bei der Firma, ob es sich um dieselbe Abteilung handelt. Gefundene Dubletten führen Sie zu einem Datensatz zusammen, statt einen zweiten anzulegen, damit der Sperrvermerk an jeder Stelle gilt.

04Was passiert, wenn ein Sperrvermerk fehlt?

Dann kann ein gesperrter Kontakt erneut angerufen werden, und das ist der Fehler, der einen Widerspruch zum zweiten Mal provoziert. Die Dublettenprüfung und der Prüftermin sind deshalb keine Kür, sondern die Absicherung, dass der Eintrag beim nächsten Anruf noch stimmt.
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Belege

Woher die Angaben stammen.

Jede Zahl mit Quelle nennt Herausgeber, Stand und Abrufdatum. Quellen von KRAUSS verweisen auf die eigenen Seiten.

  1. 01

    KRAUSS GmbH: Methode: So entsteht ein Verkaufstermin mit Kaufinteresse (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

  2. 02

    gesetze-im-internet.de: UWG § 7, Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    EUR-Lex: DSGVO Artikel 17, Recht auf Löschung (eur-lex.europa.eu)

    Stand 27.04.2016abgerufen am Primärquelle

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