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RechtRecht und Datenschutz

Telefonwerbung: Erlaubt oder verboten im B2B

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Telefonwerbung ist ein Anruf, der für ein Angebot wirbt, und ob er zulässig ist, hängt davon ab, wen Sie anrufen. Gegenüber einem Verbraucher braucht es die vorherige ausdrückliche Einwilligung. Gegenüber einem Unternehmen genügt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG die zumindest mutmaßliche Einwilligung. Entscheidend ist also die Eigenschaft des Angerufenen. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Art
RechtsbegriffQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026

Wen dürfen Sie als Werbeanruf erreichen?

Die Antwort hängt vom Angerufenen ab. Das Gesetz unterscheidet den Verbraucher vom Unternehmen, und daraus folgen zwei verschiedene Schwellen.

Schwelle für den Werbeanruf nach dem Angerufenen, Stand 10/2026
AngerufenerBegriff nach dem BGBEinwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG
PrivatpersonVerbraucher nach § 13 BGBVorherige ausdrückliche Einwilligung
Unternehmen, Praxis, Verein im GeschäftsbetriebUnternehmer nach § 14 BGB, sonstiger MarktteilnehmerZumindest mutmaßliche Einwilligung
Quelle: § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026), § 13 und § 14 BGB (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Der Verbraucher ist nach § 13 BGB die Person, die ein Rechtsgeschäft „zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“ (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Der Unternehmer handelt dagegen in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Wann reicht die mutmaßliche Einwilligung nicht aus?

Ein ausdrücklicher Widerspruch schließt die mutmaßliche Einwilligung aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 klargestellt, dass die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung bei einem ausdrücklichen Widerspruch „ausgeschlossen ist“ (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025).

Das Gericht verlangt außerdem konkrete tatsächliche Umstände, die auf ein sachliches Interesse des Angerufenen schließen lassen (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025). Eine Liste allein trägt diese Umstände nicht. Wie eng die Schwelle im Einzelfall ist, beschreibt die Seite Mutmaßliche Einwilligung.

Welche Rufnummer zeigen Sie beim Werbeanruf?

Bei Werbeanrufen dürfen Sie die Rufnummer nicht unterdrücken. § 15 TDDDG untersagt anrufenden Nutzern, die Rufnummernanzeige bei Werbeanrufen zu unterdrücken oder dies beim Anbieter zu veranlassen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Für das Telefonat heißt das: Die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, bleibt sichtbar.

Was prüfen Sie vor dem Anruf?

Bevor Ihr Team wählt, klären Sie drei Punkte:

  1. Ist der Angerufene eine Privatperson oder ein Unternehmen?
  2. Liegt bei einer Privatperson die ausdrückliche Einwilligung vor, und bei einem Unternehmen mindestens der konkrete Anlass für die Ansprache?
  3. Wird die Rufnummer angezeigt, und wie erfährt die Liste von einem Widerspruch?

Die Grundlagen der Regeln erklärt der Begriff UWG. Die Seite Kaltakquise verboten oder erlaubt führt sie für die Akquise zusammen. KRAUSS führt Telefonakquise für Unternehmen, deren Anlass und Zielgruppe vorher festliegen. Die Leistung zeigt die Seite Telefonakquise. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Darf ich Unternehmen ohne Vorkontakt anrufen?

Das regelt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nach dem Angerufenen. Gegenüber einem Unternehmen braucht es zumindest die mutmaßliche Einwilligung. Das Bundesverwaltungsgericht knüpft sie an konkrete Umstände, die ein sachliches Interesse vermuten lassen. Ob Ihr Fall passt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Stand 10.10.2026.

02Darf ich bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrücken?

Nein. Nach § 15 TDDDG dürfen anrufende Nutzer bei Anrufen zum Zweck der Werbung die Rufnummernanzeige weder unterdrücken noch beim Anbieter des Telekommunikationsdienstes veranlassen, dass sie unterdrückt wird. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.
Prompt ansehen und anpassen

Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

  2. 02

    gesetze-im-internet.de: UWG § 7 Absatz 2 Nummer 1, Telefonanruf (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    gesetze-im-internet.de: BGB § 13, Verbraucher (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  4. 04

    gesetze-im-internet.de: BGB § 14, Unternehmer (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  5. 05

    Bundesverwaltungsgericht: BVerwG 6 C 3.23, Urteil vom 29.01.2025, Telefonwerbung bei Zahnarztpraxen (bverwg.de)

    Stand 29.01.2025abgerufen am Primärquelle

  6. 06

    gesetze-im-internet.de: TDDDG § 15, Rufnummernanzeige und Rufnummernunterdrückung (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

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