Wen dürfen Sie als Werbeanruf erreichen?
Die Antwort hängt vom Angerufenen ab. Das Gesetz unterscheidet den Verbraucher vom Unternehmen, und daraus folgen zwei verschiedene Schwellen.
| Angerufener | Begriff nach dem BGB | Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG |
|---|---|---|
| Privatperson | Verbraucher nach § 13 BGB | Vorherige ausdrückliche Einwilligung |
| Unternehmen, Praxis, Verein im Geschäftsbetrieb | Unternehmer nach § 14 BGB, sonstiger Marktteilnehmer | Zumindest mutmaßliche Einwilligung |
Der Verbraucher ist nach § 13 BGB die Person, die ein Rechtsgeschäft „zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“ (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Der Unternehmer handelt dagegen in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).
Wann reicht die mutmaßliche Einwilligung nicht aus?
Ein ausdrücklicher Widerspruch schließt die mutmaßliche Einwilligung aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 klargestellt, dass die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung bei einem ausdrücklichen Widerspruch „ausgeschlossen ist“ (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025).
Das Gericht verlangt außerdem konkrete tatsächliche Umstände, die auf ein sachliches Interesse des Angerufenen schließen lassen (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025). Eine Liste allein trägt diese Umstände nicht. Wie eng die Schwelle im Einzelfall ist, beschreibt die Seite Mutmaßliche Einwilligung.
Welche Rufnummer zeigen Sie beim Werbeanruf?
Bei Werbeanrufen dürfen Sie die Rufnummer nicht unterdrücken. § 15 TDDDG untersagt anrufenden Nutzern, die Rufnummernanzeige bei Werbeanrufen zu unterdrücken oder dies beim Anbieter zu veranlassen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Für das Telefonat heißt das: Die Nummer, unter der Sie erreichbar sind, bleibt sichtbar.
Was prüfen Sie vor dem Anruf?
Bevor Ihr Team wählt, klären Sie drei Punkte:
- Ist der Angerufene eine Privatperson oder ein Unternehmen?
- Liegt bei einer Privatperson die ausdrückliche Einwilligung vor, und bei einem Unternehmen mindestens der konkrete Anlass für die Ansprache?
- Wird die Rufnummer angezeigt, und wie erfährt die Liste von einem Widerspruch?
Die Grundlagen der Regeln erklärt der Begriff UWG. Die Seite Kaltakquise verboten oder erlaubt führt sie für die Akquise zusammen. KRAUSS führt Telefonakquise für Unternehmen, deren Anlass und Zielgruppe vorher festliegen. Die Leistung zeigt die Seite Telefonakquise. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten.
Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.








