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Was prüfe ich vor einem B2B-Akquise-Anruf rechtlich?
Vor dem Anruf prüfen Sie, ob ein konkreter Umstand die mutmaßliche Einwilligung trägt, ob der Angerufene Unternehmer ist und ob die Rufnummer übermittelt wird. Stand 06.10.2026, keine Rechtsberatung. Die Normen stammen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die erste Gruppe gilt für jeden einzelnen Anruf.
- Der Angerufene handelt als Unternehmer oder Freiberufler, nicht als Privatperson (Verbraucher ist nach § 13 BGB, wer überwiegend nicht gewerblich oder beruflich handelt) (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).
- Ich habe vor dem Anruf einen konkreten Umstand notiert, der ein sachliches Interesse des Angerufenen an meinem Anruf vermuten lässt (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025).
- Der Umstand stammt aus dem Interessenbereich des Angerufenen und ist mehr als die bloße Nähe meines Angebots zu seiner Branche (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
- Der Kontakt hat dem Anruf nicht widersprochen, und die Nummer steht nicht auf meiner Sperrliste (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025).
- Meine Rufnummer wird übermittelt, ich unterdrücke sie nicht und lasse sie nicht unterdrücken (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).
Der zweite und dritte Punkt tragen das meiste Risiko. Eine veröffentlichte Telefonnummer ist kein Anlass. Die mutmaßliche Einwilligung braucht einen Umstand, den Sie festhalten können.
Was prüfe ich für die Liste, die Dokumentation und die Agentur?
Für die Liste prüfen Sie Herkunft, Aktualität und Widersprüche, für die Dokumentation den Anlass je Kontakt. Die zweite Gruppe gilt für den ganzen Anrufblock.
- Ich weiß, woher jeder Kontakt stammt, und kann die Quelle benennen.
- Die Anrufliste ist aktuell, und ich gleiche sie vor jedem Block mit der Sperrliste ab (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
- Ein Widerspruch, auch ein formloser, wird unverzüglich in die Sperrliste eingetragen (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
- Zu jedem Kontakt steht der Anlass mit Quelle und Datum in der Notiz.
- Der Angerufene bekommt die Informationen nach der DSGVO spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Daten (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
- Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht steht getrennt von anderen Informationen (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
- Wenn eine Agentur anruft, regelt der Vertrag Anlass, Rufnummer, Sperrliste und Dokumentation, denn der Unterlassungsanspruch richtet sich auch gegen den Inhaber des Unternehmens (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).
Eine Eintragung in eine Robinsonliste ersetzt die Prüfung nicht: Nach der Orientierungshilfe ist ein solcher Eintrag keine Garantie gegen unerwünschte Werbung (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022).
Welche Folgen hat ein Fehler vor dem Anruf?
Die Folgen hängen davon ab, welchen Punkt Sie auslassen. Die Tabelle zeigt, welche Norm am Punkt hängt.
| Prüfpunkt | Norm | Mögliche Folge |
|---|---|---|
| Kein konkreter Anlass | § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) | Unzumutbare Belästigung, Unterlassung und Abmahnung |
| Rufnummer unterdrückt | § 15 TDDDG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) | Ordnungswidrigkeit, Bußgeldrahmen bis 300.000 Euro (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) |
| Widerspruch missachtet | Maßstab des BVerwG (Bundesverwaltungsgericht, Stand 01/2025) | Mutmaßliche Einwilligung entfällt |
| Agentur ruft ohne Regeln an | § 8 Abs. 2 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) | Unterlassungsanspruch auch gegen den Auftraggeber |
Wie sieht die Prüfung im Alltag aus?
Im Alltag prüft der Anrufer den Anlass in Sekunden, weil die Notiz vor dem Anruf liegt. Ein Beispiel zeigt, wie die Notiz aussieht.
In einem Projekt für einen Anbieter von Verpackungsmaschinen notierte das Team zu jedem Kontakt vier Dinge: Quelle der Nummer, Anlass mit Datum, Rolle und letzter Widerspruch. Vor einem Block von 120 Anrufen strich es 9 Kontakte aus der Liste, weil der Anlass fehlte, und 3 wegen eines früheren Widerspruchs. Der Block lief mit 108 Kontakten, jeder mit Anlass in der Notiz.
Kontakt: [Name], [Rolle], [Unternehmen] Quelle der Nummer: [Quelle] Anlass: [konkreter Umstand beim Angerufenen] Fundstelle und Datum des Anlasses: [Link oder Quelle], [Datum] Widerspruch bekannt: [ja oder nein]
Die Notiz ist keine Rechtsgarantie, sie macht Ihre Annahme nachvollziehbar. Wer später gefragt wird, warum er angerufen hat, zeigt die Notiz.
Wann trägt diese Checkliste nicht?
Die Checkliste trägt nicht, wenn Sie Verbraucher anrufen, einen anderen Kanal nutzen oder einen Einzelfall klären müssen.
- Wenn Sie Verbraucher anrufen wollen, gilt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG anders: Dann braucht jeder Werbeanruf die vorherige ausdrückliche Einwilligung, und diese Checkliste ersetzt sie nicht.
- Wenn Sie Werbung per E-Mail, Fax oder Messenger planen, gilt eine andere Regel: § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt die vorherige ausdrückliche Einwilligung.
- Wenn Sie einen Einzelfall klären müssen, ersetzt diese Liste keine Rechtsberatung, denn ob ein Umstand die mutmaßliche Einwilligung trägt, hängt vom Fall ab.
Die Grundlagen und die Rechtsprechung erklärt die Seite Ist Kaltakquise im B2B verboten?. Den Ablauf eines Anrufs mit Anlass zeigt der Leitfaden zur Kaltakquise. KRAUSS ruft nur mit einem festgehaltenen Anlass an: Die Telefonakquise mit Terminvereinbarung beschreibt den Ablauf, die Methode die Prüfung.
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