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Web Scraping und Recht: Was Sie vor dem Einsatz prüfen

Johannes KraussGeschäftsführer der KRAUSS GmbH
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
4 Min. Lesezeit
Inhalt8 Abschnitte
  1. 01Was ist Web Scraping und wie funktioniert es?
  2. 02Ist Web Scraping in Deutschland erlaubt?
  3. 03Welche Rechtsgrundlage brauchen Sie für Kontaktdaten?
  4. 04Ein Beispiel aus der Praxis: Verzeichnis, Liste und Dokumentation
  5. 05Wann ist Web Scraping die falsche Wahl?
  6. 06Wo passt KRAUSS in diese Kette?
  7. 07Checkliste vor dem Einsatz einer Liste
  8. 08Häufig gestellte Fragen

Kurz gesagt

Web Scraping ist das automatisierte Auslesen von Webseiten, und in Deutschland ist es nicht pauschal verboten. Entscheidend sind, welche Daten Sie erheben, wie Sie sie nutzen und ob Sie Rechte Dritter oder Datenschutz verletzen.

Dieser Beitrag stammt von September 2024. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.

Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was ist Web Scraping und wie funktioniert es?

Ein Scraper ruft Webseiten ab, liest den HTML-Code aus und übernimmt bestimmte Felder in eine Tabelle, etwa Firmenname, Ort und Telefonnummer aus einem Verzeichnis. Das Skript folgt einer Liste von Adressen und wiederholt den Vorgang. Technisch ist das einfach, rechtlich nicht.

Drei Schritte laufen fast immer gleich ab: Seite abrufen, Felder erkennen, Ergebnis speichern. Die Rechtsfrage entsteht im dritten Schritt, weil dort aus Daten eine Datenbank wird, die Sie weiterverwenden.

Ist Web Scraping in Deutschland erlaubt?

Es gibt kein allgemeines Verbot. Das Auslesen öffentlich zugänglicher Angaben ist nicht per se rechtswidrig. Problematisch wird es bei drei Punkten: wenn Sie eine geschützte Datenbank übernehmen, wenn Sie personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage speichern oder wenn Sie die Daten für Werbung nutzen, die nach dem UWG nicht erlaubt ist.

Die Primärquellen für die Prüfung sind der Schutz von Datenbanken in § 87b UrhG, die Rechtsgrundlagen der DSGVO in Art. 6 Abs. 1 DSGVO und die Regeln zur Telefonwerbung in § 7 UWG. Die Einordnung für Ihren Fall prüft ein Rechtsberater.

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Welche Rechtsgrundlage brauchen Sie für Kontaktdaten?

Für personenbezogene Daten wie Name und Durchwahl einer Ansprechperson brauchen Sie nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO eine Rechtsgrundlage. Häufig ist es das berechtigte Interesse nach Buchstabe f. Es muss eine Abwägung geben, die Sie dokumentieren, und die Person muss bei der ersten Kontaktaufnahme informiert werden. Eine Liste ohne Herkunft und ohne Abwägung ist kein Nachweis.

Tabelle: Prüfpunkte für Daten aus Webseiten, Stand 10/2026

Welche Rechtsgrundlage brauchen Sie für Kontaktdaten?
PrüfpunktFrageQuelle
DatenbankÜbernehmen Sie eine größere Sammlung systematisch?§ 87b UrhG
PersonenbezugSind Namen oder direkte Kontakte dabei?Art. 6 DSGVO
ZweckDient die Nutzung einer Werbung per Telefon oder Mail?§ 7 UWG
NutzungsbedingungenVerbietet der Anbieter das Auslesen?Vertrag, nicht Gesetz
HerkunftKönnen Sie die Quelle und das Datum nennen?Ihre Dokumentation

Quelle: Einordnung der Redaktion anhand der genannten Normen, Stand 10/2026.

Ein Beispiel aus der Praxis: Verzeichnis, Liste und Dokumentation

In einem Projekt für einen Anbieter von Gebäudereinigung sollte eine Liste aus einem Branchenverzeichnis entstehen. Von 1.800 Einträgen blieben nach der Prüfung 1.140 übrig: 420 hatten keine Angabe zur Zielrolle, 240 waren doppelt. Für jede der 1.140 Firmen wurden Quelle und Abrufdatum notiert, die Liste enthielt keine privaten Daten.

Die Rechnung mit Annahmen: Bei 80 Anrufen je Woche ergeben 1.140 Firmen rund 14 Wochen Arbeit, wenn jede Firma nur einmal angerufen wird. Das Ergebnis hängt davon ab, wie viele Firmen die Zielrolle erreichen, das Projekt zählt dazu keine Quote.

Tabelle: Bereinigung einer Verzeichnisliste, Werte aus dem Beispielprojekt

Ein Beispiel aus der Praxis: Verzeichnis, Liste und Dokumentation
SchrittAnzahl
Einträge im Verzeichnis1.800
ohne Angabe zur Zielrolle420
Dubletten240
Übrig mit Quelle und Datum1.140

Quelle: Werte aus dem Projekt, Einzelfall, Stand 10/2026.

Wann ist Web Scraping die falsche Wahl?

Web Scraping lohnt sich nicht, wenn die Daten einen Vertrag verbieten, wenn sie personenbezogen und nicht begründet sind oder wenn Ihre Liste veraltet ist, bevor Sie anrufen. Eine gekaufte oder gescrapte Liste ersetzt auch keine Qualifizierung. Wer nach Anlass anruft, braucht ohnehin eine Liste mit Aktualität. Die Checkliste Kaltakquise im B2B: Recht führt durch die Punkte vor dem ersten Anruf.

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Wo passt KRAUSS in diese Kette?

KRAUSS führt die Telefonakquise und die Terminierung aus. Die Zielliste stellt der Auftraggeber bereit, und wir prüfen mit Ihnen die Rechtsgrundlage, bevor ein Anruf erfolgt. Wie der Ablauf aussieht, beschreibt Telefonakquise. Die Frage nach gekauften Adressen klärt die Seite B2B-Leads kaufen.

Checkliste vor dem Einsatz einer Liste

  • Quelle, Abrufdatum und Zweck schriftlich festgehalten
  • Nutzungsbedingungen der Quelle gelesen
  • Personenbezogene Daten auf das Nötige begrenzt
  • Abwägung nach Art. 6 DSGVO dokumentiert
  • Werbung per Telefon oder Mail nur mit mutmaßlicher Einwilligung nach § 7 UWG

Häufig gestellte Fragen

Ist Web Scraping in Deutschland verboten?

Nein, nicht pauschal. Es kommt darauf an, welche Daten Sie übernehmen und wozu. Datenbankschutz, Datenschutz und Wettbewerbsrecht sind die drei Prüfpunkte.

Darf ich Firmendaten aus einem Verzeichnis übernehmen?

Firmenangaben ohne Personenbezug sind unkritischer. Namen und direkte Kontakte von Ansprechpartnern brauchen eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.

Was sagt § 87b UrhG?

Er schützt Datenbanken, bei denen die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Inhalte eine wesentliche Investition erfordert. Das Auslesen einzelner Angaben ist anders zu bewerten als das Übernehmen ganzer Teile.

Darf ich Unternehmen per Telefon kontaktieren, deren Nummer ich gescrapt habe?

Für Werbung per Telefon gilt § 7 UWG. Bei Unternehmen verlangt er mindestens eine mutmaßliche Einwilligung. Prüfen Sie den Einzelfall. Keine Rechtsberatung.

Muss ich die Betroffenen informieren?

Nach Art. 14 DSGVO ja, wenn Sie Daten nicht bei der Person selbst erheben. Die Information kann beim ersten Kontakt erfolgen.

Hilft robots.txt bei der Frage?

Die Datei zeigt den technischen Willen des Betreibers, sie ersetzt aber keine rechtliche Prüfung. Auch die Nutzungsbedingungen sind zu lesen.

Wie erkenne ich eine geeignete Quelle?

Eine Quelle mit klarem Zweck, Aktualität und Angabe der Herkunft. Verzeichnisse mit Pflegedatum sind besser als Listen ohne Datum.

Wo finde ich die Rechtsübersicht für die Akquise?

Auf der Seite Kaltakquise im B2B: Recht. Für den Erstkontakt hilft die Checkliste Kaltakquise per Mail.

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