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Cold Calling und Recht: Was bei Anrufen gilt

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
2 Min. Lesezeit
Inhalt7 Abschnitte
  1. 01Was verlangt das Recht bei Cold Calls?
  2. 02Gilt das auch für Anrufe bei Unternehmen?
  3. 03Was bedeutet die DSGVO für Kontaktdaten?
  4. 04Praxisbeispiel: Sperrliste vor jeder Kampagne
  5. 05Wann die Regeln besonders wichtig sind
  6. 06Checkliste vor der Kampagne
  7. 07Häufig gestellte Fragen

Kurz gesagt

Was gilt bei Cold Calls nach § 7 UWG und DSGVO? Verbraucher und Unternehmen, Sperrliste, Dokumentation und eine Checkliste vor jeder Kampagne.

Dieser Beitrag stammt von Februar 2025. Aktuelle Preise und Konditionen von KRAUSS stehen auf der Fakten-Seite und der Preisseite.

Was verlangt das Recht bei Cold Calls?

Telefonwerbung ist in Deutschland nur eingeschränkt zulässig. Die zentrale Vorschrift ist § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung unzumutbar und damit unzulässig. Den Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Gilt das auch für Anrufe bei Unternehmen?

Die Regel ist für Verbraucher strenger als für Unternehmen. Gegenüber sonstigen Marktteilnehmern genügt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine zumindest mutmaßliche Einwilligung, die bei einem sachlichen Bezug zum Angerufenen in der Regel angenommen wird. Ein Anruf ohne jeden Bezug zum Angerufenen bleibt riskant. Welche Anrufe im Einzelfall tragen, prüft Ihre Rechtsberatung, nicht dieser Text.

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Was bedeutet die DSGVO für Kontaktdaten?

Die Kontaktdaten Ihrer Zielgruppe sind personenbezogen, sobald eine Person genannt ist. Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, eine Information an die Betroffenen und die Möglichkeit zum Widerspruch. Dazu gehört auch, Daten von Personen zu löschen, die keinen Kontakt mehr wünschen. Den Umgang mit Listen beschreibt der Leitfaden zur Bereinigung von Adresslisten.

Praxisbeispiel: Sperrliste vor jeder Kampagne

In einem Projekt für einen Anbieter von Verpackungsmaschinen führte ein Team vor jeder Kampagne einen Abgleich mit einer internen Sperrliste durch. Von 240 Kontakten fielen 11 heraus, weil sie einen Widerspruch hinterlassen hatten. Die Zahlen sind anonymisiert und gerundet.

Wann die Regeln besonders wichtig sind

Bei Kampagnen mit Verbrauchern gelten die strengen Vorgaben ohne Ausnahme. Auch bei Unternehmen steigt das Risiko, wenn Sie die Gesprächspartner nicht kennen oder wenn ein Anruf mehrfach wiederholt wird. Dokumentieren Sie jede Ansprache, dann können Sie den Bezug im Streitfall nachweisen.

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Checkliste vor der Kampagne

Diese Punkte entscheiden, ob der Schritt in Ihrem Team trägt.

  • Zielgruppe nach Unternehmen und Verbrauchern getrennt
  • Sperrliste mit allen Widersprüchen abgeglichen
  • Sachlicher Bezug für jeden Anruf festgehalten
  • Rechtsgrundlage für die Kontaktdaten dokumentiert
  • Ansprache und Ergebnis je Kontakt im CRM vermerkt

Die vollständige Checkliste zu Recht und Kaltakquise steht als Checkliste zur Kaltakquise und Recht im B2B bereit.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Unternehmen ohne Vorwarnung anrufen?

Das hängt vom sachlichen Bezug ab. Ein Anruf mit einem nachvollziehbaren Anlass ist anders zu beurteilen als ein Anruf ins Blaue. Eine Rechtsberatung klärt den Einzelfall.

Was passiert, wenn jemand widerspricht?

Der Widerspruch muss beachtet werden. Sperren Sie den Kontakt sofort und erfassen Sie den Widerspruch so, dass er bei jeder neuen Kampagne geprüft wird.

Gilt die DSGVO auch für Firmen-Telefonnummern?

Ja, sobald eine natürliche Person erreichbar ist. Auch eine allgemeine Zentralnummer kann personenbezogene Bezüge haben, deshalb ist eine Prüfung sinnvoll.

Brauche ich eine Einwilligung für jeden Anruf?

Gegenüber Verbrauchern ja, gegenüber Unternehmen gelten die Regeln zum sachlichen Bezug. Klären Sie die Frage für Ihre Zielgruppe vorab.

Wie lange speichere ich Widersprüche?

Speichern Sie den Widerspruch so lange, wie er wirkt, damit der Kontakt nicht erneut angerufen wird. Die Details legt Ihre Datenschutzberatung fest.

Kann mir eine Agentur das Risiko abnehmen?

Eine Agentur kann die Abläufe übernehmen, die Verantwortung für Zielgruppe und Ansprache bleibt aber bei Ihnen. Vereinbaren Sie das schriftlich im Vertrag.

Stand: Oktober 2026

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