Was regelt der EU AI Act für den Vertrieb?
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie ordnet KI-Systeme nach Risiko und legt Pflichten fest, die je nach Rolle bei Anbietern oder Betreibern liegen. Für den Vertrieb ist vor allem eine Transparenzpflicht wichtig: Wer eine KI mit Menschen sprechen lässt, muss das kenntlich machen.
Was verlangt Artikel 50 bei KI-Anrufen?
Artikel 50 Absatz 1 verlangt von Anbietern, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so gestaltet werden, dass die Personen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Ausgenommen ist der Fall, dass dies aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person offensichtlich ist.
Die Verordnung nennt damit eine Kennzeichnungspflicht und keine Pflicht zur Einwilligung. Wer die Pflicht erfüllt, hat trotzdem noch nicht geklärt, ob der Anruf zulässig ist.
Ab wann gilt die Pflicht?
Nach Artikel 113 gilt die Verordnung allgemein ab dem 2. August 2026. Artikel 50 gehört nicht zu den Teilen mit abweichendem Stichtag. Für den Stand dieser Seite am 10.10.2026 heißt das: Die Kennzeichnung ist seit dem Stichtag zu beachten.
Wie unterscheidet sich das von der Telefonwerbungsregel?
Zwei Regeln greifen nebeneinander. Der AI Act regelt, dass die Gegenseite erkennen kann, dass eine KI spricht. Das UWG regelt, ob der Anruf für Werbung überhaupt zulässig ist: Gegenüber einem Unternehmen genügt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG die zumindest mutmaßliche Einwilligung. Verwendet der Anruf eine automatische Anrufmaschine, verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine ausdrückliche Einwilligung.
Mehr dazu im Eintrag zur Telefonwerbung und zur mutmaßlichen Einwilligung.
Welche Fragen klären Sie vor einem KI-Anruf?
Die Prüfung beginnt mit fünf Fragen, die der Vertrieb vor dem Start beantworten kann:
| Prüfpunkt | Frage | Wer klärt |
|---|---|---|
| Rollen | Wer ist Anbieter des Systems, und wer betreibt es? | Vertriebsleitung mit dem Anbieter |
| Erkennbarkeit | Erkennt die angerufene Person ohne Hinweis, dass eine KI spricht? | Verantwortliche Person im Vertrieb |
| Anrufart | Ist der Anruf eine automatische Anrufmaschine im Sinne des § 7 UWG? | Rechtliche Prüfung |
| Einwilligung | Gibt es eine Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung für diesen Anlass? | Rechtliche Prüfung |
| Übergabe | Gibt es einen Menschen, der bei Bedarf übernimmt? | Vertriebsleitung |
Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen, welche Stelle die Prüfung braucht. Die rechtliche Prüfung dieser Seite ist offen, Stand 10.10.2026.
Wann ist die Lage offen?
Offen bleibt, ob ein KI-Anruf eine automatische Anrufmaschine ist, ob die Ausnahme der offensichtlichen KI-Natur greift und welche Rolle ein Dienstleister trägt. Diese Fragen beantwortet kein Glossar. Bis zur Klärung gilt: Kennzeichnen Sie den KI-Anteil im Gespräch und holen Sie vor dem Einsatz die Prüfung ein, zu der auch die Kaltakquise-Agentur Auskunft gibt.
Für eine kurze Einordnung Ihrer Lage nutzen Sie das Erstgespräch.
- 01
Die KI-Kennzeichnung mit der Einwilligung gleichsetzen.
Folge: Zwei getrennte Pflichten werden vermischt, und eine Pflicht bleibt ungeprüft.
Besser: Beide Prüfungen getrennt führen und jeweils Fundstelle nennen.
- 02
Den Anruf für offensichtlich halten, weil er nach Mensch klingt.
Folge: Die Ausnahme greift nur, wenn die Lage aus Sicht eines verständigen Angerufenen eindeutig ist.
Besser: Die Kennzeichnung im Gespräch selbst einplanen.
- 03
Den Geltungsbeginn mit der Vollanwendung aller Pflichten verwechseln.
Folge: Manche Pflichten gelten zu anderen Stichtagen.
Besser: Pro Artikel den Stichtag aus Artikel 113 prüfen.
Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.








