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RechtKI und GEO

EU AI Act: Pflicht zur KI-Kennzeichnung

Auch: KI-Verordnung

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Für den Vertrieb zählt Artikel 50: Anbieter müssen sicherstellen, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen, außer das ist offensichtlich. Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026. Die Telefonwerbungsregel des UWG bleibt daneben bestehen. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50Quelle: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Stand 10/2026
Geltungsbeginn
2. August 2026, Artikel 113Quelle: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Stand 10/2026
Telefonwerbung im B2B
Zumindest mutmaßliche Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWGQuelle: Bundesministerium der Justiz, Stand 10/2026
Prüfvermerk
Rechtliche Prüfung offen, Freigabe durch den Inhaber steht ausQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026

Was regelt der EU AI Act für den Vertrieb?

Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie ordnet KI-Systeme nach Risiko und legt Pflichten fest, die je nach Rolle bei Anbietern oder Betreibern liegen. Für den Vertrieb ist vor allem eine Transparenzpflicht wichtig: Wer eine KI mit Menschen sprechen lässt, muss das kenntlich machen.

Was verlangt Artikel 50 bei KI-Anrufen?

Artikel 50 Absatz 1 verlangt von Anbietern, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so gestaltet werden, dass die Personen informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Ausgenommen ist der Fall, dass dies aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Person offensichtlich ist.

Die Verordnung nennt damit eine Kennzeichnungspflicht und keine Pflicht zur Einwilligung. Wer die Pflicht erfüllt, hat trotzdem noch nicht geklärt, ob der Anruf zulässig ist.

Ab wann gilt die Pflicht?

Nach Artikel 113 gilt die Verordnung allgemein ab dem 2. August 2026. Artikel 50 gehört nicht zu den Teilen mit abweichendem Stichtag. Für den Stand dieser Seite am 10.10.2026 heißt das: Die Kennzeichnung ist seit dem Stichtag zu beachten.

Wie unterscheidet sich das von der Telefonwerbungsregel?

Zwei Regeln greifen nebeneinander. Der AI Act regelt, dass die Gegenseite erkennen kann, dass eine KI spricht. Das UWG regelt, ob der Anruf für Werbung überhaupt zulässig ist: Gegenüber einem Unternehmen genügt nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG die zumindest mutmaßliche Einwilligung. Verwendet der Anruf eine automatische Anrufmaschine, verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine ausdrückliche Einwilligung.

Mehr dazu im Eintrag zur Telefonwerbung und zur mutmaßlichen Einwilligung.

Welche Fragen klären Sie vor einem KI-Anruf?

Die Prüfung beginnt mit fünf Fragen, die der Vertrieb vor dem Start beantworten kann:

Fünf Prüfpunkte vor dem KI-Anruf, Stand 10/2026
PrüfpunktFrageWer klärt
RollenWer ist Anbieter des Systems, und wer betreibt es?Vertriebsleitung mit dem Anbieter
ErkennbarkeitErkennt die angerufene Person ohne Hinweis, dass eine KI spricht?Verantwortliche Person im Vertrieb
AnrufartIst der Anruf eine automatische Anrufmaschine im Sinne des § 7 UWG?Rechtliche Prüfung
EinwilligungGibt es eine Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung für diesen Anlass?Rechtliche Prüfung
ÜbergabeGibt es einen Menschen, der bei Bedarf übernimmt?Vertriebsleitung
Quelle: Einschätzung der Redaktion der KRAUSS GmbH, keine Rechtsberatung.

Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen, welche Stelle die Prüfung braucht. Die rechtliche Prüfung dieser Seite ist offen, Stand 10.10.2026.

Wann ist die Lage offen?

Offen bleibt, ob ein KI-Anruf eine automatische Anrufmaschine ist, ob die Ausnahme der offensichtlichen KI-Natur greift und welche Rolle ein Dienstleister trägt. Diese Fragen beantwortet kein Glossar. Bis zur Klärung gilt: Kennzeichnen Sie den KI-Anteil im Gespräch und holen Sie vor dem Einsatz die Prüfung ein, zu der auch die Kaltakquise-Agentur Auskunft gibt.

Für eine kurze Einordnung Ihrer Lage nutzen Sie das Erstgespräch.

  1. 01

    Die KI-Kennzeichnung mit der Einwilligung gleichsetzen.

    Folge: Zwei getrennte Pflichten werden vermischt, und eine Pflicht bleibt ungeprüft.

    Besser: Beide Prüfungen getrennt führen und jeweils Fundstelle nennen.

  2. 02

    Den Anruf für offensichtlich halten, weil er nach Mensch klingt.

    Folge: Die Ausnahme greift nur, wenn die Lage aus Sicht eines verständigen Angerufenen eindeutig ist.

    Besser: Die Kennzeichnung im Gespräch selbst einplanen.

  3. 03

    Den Geltungsbeginn mit der Vollanwendung aller Pflichten verwechseln.

    Folge: Manche Pflichten gelten zu anderen Stichtagen.

    Besser: Pro Artikel den Stichtag aus Artikel 113 prüfen.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Weiterführend

So geht es weiter.

Nächster Schritt: Weiter zur Seite

Belege und Vorgehen: Fakten und Zahlen und die KRAUSS-Methode. Das Angebot: Telefonakquise mit Terminvereinbarung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Muss ich einen KI-Anruf als KI kennzeichnen?

Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung verlangt, dass Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, die Angesprochenen über die KI informieren, außer das ist offensichtlich. Wer welche Rolle trägt und ob Ihr Fall darunter fällt, klärt eine rechtliche Prüfung. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

02Ersetzt der AI Act die Regeln zur Telefonwerbung?

Nein. Der AI Act regelt die Kennzeichnung von KI. Ob ein Anruf überhaupt zulässig ist, richtet sich weiter nach § 7 UWG. Bei einer automatischen Anrufmaschine verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine ausdrückliche Einwilligung, auch im B2B. Ob ein KI-Anruf eine solche Anrufmaschine ist, ist offen.
Prompt ansehen und anpassen

Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Artikel 50 und 113 (eur-lex.europa.eu)

    Stand Juli 2024abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    Bundesministerium der Justiz: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

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