Wie läuft ein Double Opt-in ab?
Ein Double Opt-in hat vier Schritte. Die Reihenfolge ist fest, weil erst die Bestätigung die Anmeldung gültig macht.
- Die Person trägt Adresse und Zustimmung in das Formular ein.
- Das System schickt eine Bestätigungsmail mit einem Link an die eingegebene Adresse.
- Die Person klickt den Link, und das System prüft, ob er noch gültig ist.
- Das System protokolliert den Zeitpunkt, die Adresse und den Einwilligungstext. Erst danach gilt die Anmeldung.
Der Schritt drei unterscheidet das Verfahren vom einfachen Opt-in. Ohne Klick bleibt die Adresse ungeprüft, mit Klick ist sie bestätigt.
Warum bestätigen Sie die Anmeldung zweimal?
Die zweite Bestätigung trennt die Anmeldung von einer fremden Eingabe. Wer eine fremde Adresse eingibt, kann den Link nicht anklicken, ohne den Postfachinhaber zu erreichen. So fällt eine falsche Anmeldung aus dem Bestand, bevor ein Anruf oder eine Mail daraus entsteht.
Den Nachweis verlangt die DSGVO unabhängig vom Verfahren. Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die Person eingewilligt hat (Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016). Das Protokoll ist also der eigentliche Zweck, der Link ist das Mittel dazu.
Welche Angaben gehören in das Protokoll?
Das Protokoll hält fünf Angaben fest, die im Streitfall den Nachweis tragen. Die Tabelle nennt sie mit ihrem Zweck.
| Angabe | Zweck im Nachweis |
|---|---|
| Zeitpunkt der Anmeldung und der Bestätigung | Zeigt die Reihenfolge und die Gültigkeit des Links |
| Adresse, an die die Bestätigung ging | Zeigt, welches Postfach bestätigt hat |
| Einwilligungstext in der Fassung, die die Person sah | Zeigt, wozu die Person zugestimmt hat |
| Quelle, etwa Formular oder Veranstaltung | Zeigt den Anlass der Anmeldung |
| Weg des Widerrufs | Zeigt, wie die Person die Zustimmung zurücknimmt |
Die Tabelle nennt Angaben, die im Streitfall helfen. Welche davon Ihre Rechtsberatung verlangt, ist eine andere Frage.
Wann reicht ein einfaches Opt-in?
Ob ein einfaches Opt-in genügt, hängt davon ab, wie Sie den Nachweis auf andere Weise führen. Das Verfahren selbst verlangt die Bestätigung nicht. Diesen Punkt klärt Ihre Rechtsberatung, bevor Sie Ihr Formular festlegen.
Den Zusammenhang mit der Zustimmung erklärt der Begriff Einwilligung. Die Rechtsgrundlagen der Verordnung fasst der Begriff DSGVO zusammen.
Für Ihren Ablauf bedeutet das: Legen Sie die Gültigkeit des Links fest, protokollieren Sie jede Bestätigung und halten Sie den Widerrufsweg sichtbar. Die Akquise mit KRAUSS zeigt die Leistung Telefonakquise. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten.








