Welche Bedingungen nennt Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f?
Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Der Wortlaut verlangt also ein berechtigtes Interesse, eine Erforderlichkeit und eine Abwägung (Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016).
Die drei Prüffragen im Vertrieb folgen genau diesen Teilen. Sie beantworten sie für jede Liste einzeln.
Wie führen Sie die drei Prüffragen durch?
Sie gehen die drei Prüffragen für jede Liste nacheinander durch. Die Tabelle zeigt, was Sie je Frage festhalten.
| Prüffrage | Was Sie festhalten | Beispiel aus der Akquise |
|---|---|---|
| Zweck | Welches konkrete Interesse verfolgen Sie? | Ein Gespräch mit der Einkaufsleitung über ein bestimmtes Produkt |
| Erforderlichkeit | Gibt es ein Mittel, das den Zweck mit weniger Daten erreicht? | Firmenname und Rolle genügen, eine private Anschrift braucht es nicht |
| Abwägung | Womit rechnet die angesprochene Person bei dieser Rolle? | Eine Einkaufsleitung rechnet mit Beschaffungsthemen, nicht mit privaten Angeboten |
Wenn die Abwägung nicht zu Ihren Gunsten ausfällt, verwerfen Sie die Liste oder die betroffene Zeile. Ein Hinweis auf den Zweck allein trägt die Abwägung nicht.
Was gilt beim Widerspruch gegen Direktwerbung?
Widerspricht die Person der Direktwerbung, verarbeiten Sie ihre Daten für diesen Zweck nicht mehr (Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016). Den Hinweis auf dieses Recht geben Sie spätestens bei der ersten Kommunikation, und zwar ausdrücklich (Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016).
Das gilt auch dann, wenn Ihr Team die Abwägung positiv abgeschlossen hat. Die Sperre gehört in das CRM und in jede Liste, die Sie künftig nutzen.
Wo endet die Abwägung im Telefonvertrieb?
Die Aufsichtsbehörden sehen im B2B bei Werbeanrufen nicht von vornherein überwiegende Interessen der Gewerbetreibenden (Datenschutzkonferenz, Stand 02/2022). Das ist ein Ausgangspunkt für die Abwägung, keine Erlaubnis für jeden Anruf.
Für den Anruf kommt das UWG hinzu, mit seiner eigenen Schwelle für Unternehmen. Die Stufe erklärt der Begriff Mutmaßliche Einwilligung. Die Verordnung im Ganzen fasst der Begriff DSGVO zusammen.
Für Ihre Akquise bedeutet das: Den Zweck legen Sie vor der Liste fest, die drei Fragen beantworten Sie schriftlich, und der Widerspruch ist von Anfang an vorgesehen. KRAUSS führt Telefonakquise für Unternehmen mit festem Zweck, die Leistung zeigt die Seite Telefonakquise. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten. Die Abwägung im Einzelfall klärt Ihre Rechtsberatung.
Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.








