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RechtRecht und Datenschutz

Abmahnung: Ablauf und Inhalt nach dem UWG

Jesse KlotzGeschäftsführer Performance Marketing
Veröffentlicht und aktualisiert

Definition

Eine Abmahnung ist die Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen, bevor ein Gericht angerufen wird. Im UWG soll der Berechtigte den Schuldner vor dem gerichtlichen Verfahren abmahnen, und die Abmahnung muss Absender, Anspruch, Kosten und Verstoß klar nennen. Die Antwort ist die Unterlassungsverpflichtung, mit der der Streit enden kann. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.

Stand Quellen

Auf einen Blick

Gruppe
Recht und DatenschutzQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Art
RechtsbegriffQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026

Was muss eine Abmahnung nach § 13 UWG enthalten?

Eine Abmahnung muss fünf Angaben enthalten. Fehlt eine davon, verliert der Abmahnende den Kostenersatz, und der Abgemahnte kann seine eigenen Kosten zurückfordern.

Pflichtangaben einer Abmahnung nach § 13 Abs. 2 UWG, Stand 10/2026
Nr.AngabeWas Sie prüfen
1Name oder Firma des Abmahnenden, bei Vertretung auch des VertretersSteht der Absender klar im Schreiben?
2Die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 8 Abs. 3Passt die Berechtigung zum Verstoß?
3Ob und in welcher Höhe Aufwendungsersatz verlangt wird, und wie er sich berechnetIst die Berechnung nachvollziehbar?
4Die Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen UmständeIst der Verstoß konkret beschrieben?
5Bei den Fällen des Absatzes 4, dass der Aufwendungsersatz ausgeschlossen istGilt die Ausschlussregel?
Quelle: § 13 Abs. 2 bis 5 UWG (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026) (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Der Gesetzestext verlangt, dass diese Angaben „klar und verständlich“ stehen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Muss der Abmahnende erst abmahnen, bevor er klagt?

Das Gesetz verlangt es nicht ausnahmslos, es spricht von einer Soll-Vorschrift. Der Berechtigte soll den Schuldner vor dem gerichtlichen Verfahren abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch eine Unterlassungsverpflichtung beizulegen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Die Unterlassungsverpflichtung kommt mit einer angemessenen Vertragsstrafe. Ob Sie sie abgeben, klärt Ihre Rechtsberatung.

Wer trägt die Kosten, und wann nicht?

Eine berechtigte und formgerechte Abmahnung führt zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen des Abmahnenden. Eine unberechtigte oder unvollständige Abmahnung gibt dem Abgemahnten dagegen einen Anspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigung (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Für sonstige Datenschutzverstöße gilt eine Sonderregel. Bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen, die in der Regel weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, ist der Aufwendungsersatz für Anspruchsberechtigte ausgeschlossen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Was tun Sie nach Erhalt einer Abmahnung?

Prüfen Sie zuerst, ob die Pflichtangaben im Schreiben stehen. Notieren Sie danach den Verstoß, den Ihr Team tatsächlich begangen hat, und die Frist, die das Schreiben nennt. Den Anruf oder die Mail, auf die sich die Abmahnung bezieht, stellen Sie in Ihrer Dokumentation neben die Regeln des UWG und der Telefonwerbung.

KRAUSS führt Telefonakquise und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor jeder Antwort auf eine Abmahnung klären Sie den Sachverhalt mit Ihrer Rechtsberatung. Die Leistung zeigt die Seite Telefonakquise. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten.

Rechtlicher Hinweis. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung. Der Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Wie lange läuft die Frist in einer Abmahnung?

§ 13 UWG nennt keine feste Frist. Die Frist steht im Schreiben des Abmahnenden, und sie ist Teil seiner Forderung. Wie Sie darauf reagieren, klärt Ihre Rechtsberatung, bevor die Frist abläuft. Stand 10.10.2026.

02Muss ich eine Abmahnung ohne Pflichtangaben bezahlen?

Eine Abmahnung ohne die Pflichtangaben begründet nach § 13 Abs. 5 UWG einen Anspruch des Abgemahnten auf Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen. Dieser Anspruch ist auf die Höhe begrenzt, die der Abmahnende geltend macht. Stand 10.10.2026, keine Rechtsberatung.
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Belege

Woher die Angaben stammen.

  1. 01

    KRAUSS GmbH: Glossar der Neukundengewinnung (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

  2. 02

    gesetze-im-internet.de: UWG § 13 Absatz 1, Abmahnung (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    gesetze-im-internet.de: UWG § 13 Absatz 2, Pflichtangaben (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  4. 04

    gesetze-im-internet.de: UWG § 13 Absatz 4, Ausschluss des Aufwendungsersatzes (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  5. 05

    gesetze-im-internet.de: UWG § 13 Absatz 5, Gegenanspruch des Abgemahnten (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

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