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Checkliste

Was prüfe ich im Vertrag mit einer Terminierungsagentur? Checkliste mit 24 Punkten

Johannes KraussGeschäftsführer der KRAUSS GmbH
Stand
Erstveröffentlichung
Lesezeit
5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Im Vertrag mit einer Terminierungsagentur prüfen Sie vier Dinge: die Leistungsbeschreibung mit Terminbegriff, die Regeln zu Vergütung, Laufzeit und Kündigung, die Pflichten zu Daten und Anrufregeln sowie Haftung und AGB. Vierundzwanzig Punkte in vier Gruppen führen durch den Text. Die Liste lesen Sie frei, die Druckfassung gibt es mit Ihrer E-Mail-Adresse. Stand 09.10.2026, keine Rechtsberatung.

Stand Quellen

Dazu: Angebot-Konfigurator, Konfigurator im Browser, ohne Formular.

Fakten

Punkte auf der Checkliste
Vierundzwanzig in vier Gruppen: Leistung, Vergütung und Kündigung, Daten und Anrufregeln, Haftung und AGBQuelle: KRAUSS GmbH, Stand 10/2026
Dienstvertrag und Werkvertrag im BGB
§ 611 BGB: Dienste gegen Vergütung. § 631 BGB: Herstellung eines Werkes oder eines herbeizuführenden ErfolgsQuelle: gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026
Fristlose Kündigung eines Dienstverhältnisses
§ 626 BGB: aus wichtigem Grund, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der TatsachenQuelle: gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Art. 28 Abs. 3 und 9 DSGVO: Vertrag mit festgelegtem Inhalt, schriftlich, auch in elektronischem FormatQuelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 10/2026

Die Checkliste lesen Sie frei auf dieser Seite.Zur Druckfassung

Inhalt6 Abschnitte
  1. 01Was muss die Leistungsbeschreibung im Vertrag festlegen?
  2. 02Welche Regeln zu Vergütung, Laufzeit und Kündigung gehören hinein?
  3. 03Welche Pflichten zu Daten und Anrufregeln brauchen Sie?
  4. 04Wie prüfen Sie Haftung und AGB der Agentur?
  5. 05Was kostet ein Vertrag ohne Ausstieg?
  6. 06Wann ersetzt die Checkliste keine Rechtsberatung?

Was muss die Leistungsbeschreibung im Vertrag festlegen?

Die Leistungsbeschreibung muss festlegen, wen die Agentur anruft, was als Termin zählt und wer den Gesprächsleitfaden freigibt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet den Dienstvertrag, bei dem Dienste zugesagt und vergütet sind (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026), vom Werkvertrag, bei dem ein Erfolg herbeizuführen ist (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Welcher Typ vorliegt, bestimmt der vereinbarte Inhalt, und das klärt Ihre Rechtsberatung. Stand 09.10.2026, keine Rechtsberatung.

Wer pro Termin zahlt, beschreibt einen Erfolg und braucht deshalb einen Terminbegriff, den beide Seiten gleich lesen. Wie ein solcher Begriff aussieht, zeigt die Vorlage im Leitfaden zum Testprojekt.

  • Zielgruppe, Rolle und Region stehen im Vertrag oder in einem Briefing, das Vertragsbestandteil ist.
  • Der Terminbegriff steht schriftlich: Rolle des Gesprächspartners, bestätigtes Thema, festes Zeitfenster, benannte Teilnehmer.
  • Ein Termin ohne Entscheider oder ohne Datum zählt ausdrücklich nicht.
  • Der Gesprächsleitfaden braucht Ihre Freigabe, und Änderungen brauchen sie wieder.
  • Der Mengenrahmen ist genannt, auch die Frage, was bei zu wenigen Terminen gilt.
  • Die Berichte sind festgelegt: Rhythmus, Inhalt, Einordnung jedes Gesprächs.

Welche Regeln zu Vergütung, Laufzeit und Kündigung gehören hinein?

Hinein gehören die Abrechnungseinheit, alle Nebenkosten, eine Testphase vor der längeren Bindung und eine Kündigungsregel mit Frist. Fehlt eine Frist, greift bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, § 621 BGB, dessen Fristen sich nach dem Bemessungszeitraum der Vergütung richten (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Bei einer Vergütung nach Monaten ist die Kündigung laut Gesetz spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats zulässig (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund regelt § 626 BGB, sie ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen möglich (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Vereinbaren Sie die Regel lieber ausdrücklich, als sich auf diese Auffangnormen zu verlassen.

  • Die Abrechnungseinheit steht fest: bestätigter Termin, stattgefundener Termin oder Aufwand in Stunden.
  • Nebenkosten stehen vollständig im Vertrag: Einrichtung, Datenbeschaffung, Berichte, Reisen.
  • Die Regel für Termine, die nicht stattfinden, ist geschrieben: neuer Kontaktversuch, Gutschrift oder Wiedervorlage.
  • Eine Testphase steht vor der längeren Bindung, mit einem Kriterium, nach dem Sie weitermachen oder beenden.
  • Die Laufzeit nach der Testphase ist genannt, mit Verlängerung nur durch ausdrückliche Erklärung.
  • Die Kündigungsfrist und die Form der Kündigung stehen im Vertrag.
  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, und der Vertrag beschreibt typische Gründe.

In einem Projekt für einen Anbieter von Industrieausrüstung lief ein Vertrag über zwölf Monate ohne Testphase. Nach zwei Monaten erreichte die Terminquote nur die Hälfte des zugesagten Werts, und der Ausstieg war erst zum Laufzeitende möglich. Der Vertrieb zahlte zehn weitere Monate Honorar für eine Zielgruppe, die nicht trug. Der Folgevertrag begann mit einem Test und einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Welche Pflichten zu Daten und Anrufregeln brauchen Sie?

Sie brauchen Pflichten zur Rollenverteilung beim Datenschutz, zur Dokumentation des Anlasses und zum Umgang mit Widersprüchen. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, verlangt Art. 28 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Vertrag mit festgelegtem Inhalt, der nach Abs. 9 schriftlich abzufassen ist, auch elektronisch (Amtsblatt der Europäischen Union, Stand 04/2016).

Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist, hängt davon ab, wer Zwecke und Mittel bestimmt. Die Wissensseite zur Auftragsverarbeitung bei Telefonakquise erklärt die Abgrenzung mit Quellen. Die Anrufregeln selbst beschreibt der Rechtscheck vor dem B2B-Anruf.

  • Die Rollen sind geklärt: Wer bestimmt Zwecke und Mittel der Verarbeitung, Sie oder die Agentur?
  • Ist die Agentur Auftragsverarbeiter, liegt der Vertrag nach Art. 28 DSGVO schriftlich vor.
  • Setzt die Agentur Unterauftragnehmer ein, braucht sie Ihre Genehmigung.
  • Die Agentur hält vor jedem Anruf den Anlass fest, mit Quelle und Datum, und Sie dürfen die Notizen einsehen.
  • Widersprüche gehen in eine Sperrliste, die vor jeder Kampagne abgeglichen wird.
  • Nach Vertragsende gibt die Agentur Daten und Gesprächsnotizen zurück oder löscht sie nach Ihrer Wahl.

Wie prüfen Sie Haftung und AGB der Agentur?

Sie prüfen, wer bei Verstößen haftet, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihre Abreden einschränken und ob die Agentur Ihre Wettbewerber gleichzeitig betreut. Wirbt ein Beauftragter rechtswidrig, richten sich Unterlassung und Beseitigung nach § 8 Abs. 2 UWG auch gegen den Inhaber des Unternehmens (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

Auch im B2B kontrollieren Gerichte Allgemeine Geschäftsbedingungen: Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026). Gegenüber einem Unternehmer sind mehrere Klauselverbote nicht anzuwenden, die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB gilt weiter (gesetze-im-internet.de, Stand 10/2026).

  • Die Haftung bei Verstößen gegen Wettbewerbs- und Datenschutzrecht ist geregelt, mit Freistellung, wenn die Agentur den Verstoß verursacht.
  • Die AGB der Agentur widersprechen Ihrem Briefing und Ihrem Terminbegriff nicht.
  • Der Vertrag schließt Änderungen von Leistung oder Preis ohne Ihre Zustimmung aus.
  • Die Agentur betreut in Ihrer Kategorie keinen Wettbewerber gleichzeitig, oder der Vertrag sagt, was gilt.
  • Geheimhaltung für Ihre Produktdaten, Preise und Kundenlisten ist vereinbart.

Was kostet ein Vertrag ohne Ausstieg?

Ein Vertrag ohne Testphase und ohne Ausstieg bindet Sie bei Annahmen dieses Beispiels an ein Vielfaches des Honorars, das ein Vertrag mit Test und kurzer Frist kostet. Die Rechnung zeigt den Unterschied für ein Honorar, das frei gewählt und kein Preis von KRAUSS ist.

Rechenbeispiel

Beispielzahlen, frei gewählt, keine Messwerte

Honorar nach der Erkenntnis, dass die Zielgruppe nicht trägt: ohne und mit Testphase

  • Annahme: Monatshonorar im Beispielvertrag in Euro9.000 €(frei gewählt, kein Marktwert und kein Preis von KRAUSS)
  • Annahme: Vertragslaufzeit ohne Testphase12 Monate(frei gewählt, kein Marktwert)
  • Annahme: Monate bis zur Erkenntnis, dass die Zielgruppe nicht trägt2 Monate(frei gewählt, kein Marktwert)
  • Annahme: Kündigungsfrist nach einer Testphase in Monaten1 Monat(frei gewählt, kein Marktwert)
Honorar nach der Erkenntnis, dass die Zielgruppe nicht trägt: ohne und mit Testphase
SchrittRechnungErgebnis
Honorar bis zum Laufzeitende ohne Ausstieg9.000 € × 12108.000 €
Honorar bis zum Ende mit Testphase und Kündigungsfrist9.000 € × (2 + 1)27.000 €
Unterschied9.000 € × 12 − 9.000 € × (2 + 1)81.000 €

Die Werte sind Annahmen dieses Beispiels. Setzen Sie Honorar, Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres Angebots ein. Die Zahl zeigt, welchen Wert die Testphase hat, bevor Sie die Zahl der Termine kennen. Eine Gutschrift für Ausfälle und eine kürzere Frist drücken die Kosten weiter.

Wann ersetzt die Checkliste keine Rechtsberatung?

Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung, sobald der Vertrag Haftungsgrenzen, Gerichtsstand oder Besonderheiten Ihrer Branche regelt. Sie führt durch die Punkte, die Vertriebe in Terminierungsverträgen prüfen, und sie ersetzt nicht die Prüfung des Textes. Stand 09.10.2026, keine Rechtsberatung.

  • Wenn Sie ohne Vertrag mit einer Agentur nur ein Testprojekt vereinbaren, genügt die erste Gruppe mit Terminbegriff, Kündigung und Datenschutz: Die ganze Liste ist für die längere Bindung gedacht.
  • Wenn der Vertrag Rechtsfragen aufwirft, die diese Liste nicht beantwortet, etwa zu Haftungsgrenzen oder Gerichtsstand, ersetzt sie keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Bei KRAUSS ist das Testprojekt der Einstieg. Es prüft an echten Terminen, was Ihre Zielgruppe hergibt, und den Umfang legen Sie im Gespräch mit Jesse Klotz fest. Wie eine Agentur arbeiten sollte, zeigt die Checkliste mit Fragen an eine Vertriebsagentur. Die Methode beschreibt den Ablauf bei KRAUSS, und im Angebotskonfigurator stellen Sie Ihr Angebot zusammen. Die Seite zur Telefonakquise beschreibt das Angebot im Ganzen. Die doppelte Terminbestätigung und die Kosten je Termin legen Sie im Vertrag fest. Ein Gespräch mit Jesse Klotz dauert 15 Minuten.

Die ersten 6 von 24 Punkten der Checkliste Was prüfe ich im Vertrag mit einer Terminierungsagentur? Checkliste mit 24 Punkten
Kennzahlen von KRAUSS: 100.000+ Vereinbarte Verkaufstermine seit 2011, 480.000+ Entscheiderkontakte in der Datenbank, 30+ Mitarbeiter, 14 Tage bis zu den ersten Terminen

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Die Checkliste lesen Sie frei auf dieser Seite. Die Druckfassung zu „Was prüfe ich im Vertrag mit einer Terminierungsagentur? Checkliste mit 24 Punkten“ bekommen Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse. Name und Firma sind freiwillig.

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Vom Wissen zum Termin

Was kostet das in Ihrem Markt?

Der Preis richtet sich nach Zielmarkt, Erreichbarkeit und Terminmenge. Wenn die Punkte sitzen, führen wir die Gespräche für Sie. Das Testprojekt prüft an echten Terminen, was Ihre Zielgruppe hergibt. Den Umfang legen Sie im 15-Minuten-Gespräch fest.

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen kurz beantwortet.

01Was gehört mindestens in einen Vertrag mit einer Terminierungsagentur?

Mindestens gehören hinein: der Gegenstand mit Zielgruppe und Terminbegriff, die Vergütung mit allen Nebenkosten, Laufzeit und Kündigung, die Regeln zu Daten und Anrufen sowie die Haftung. Fehlt der Terminbegriff, streiten Sie später über Zahlen statt über Ergebnisse. Die Checkliste führt alle Punkte auf. Stand 09.10.2026, keine Rechtsberatung.

02Brauche ich mit einer Terminierungsagentur einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, wenn die Agentur Daten allein nach Ihrer Weisung verarbeitet: Dann kommt ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO in Betracht. Nutzt sie eigene Datenbestände für eigene Zwecke, kann die Rollenverteilung anders ausfallen, weil dann wer Zwecke und Mittel bestimmt den Ausschlag gibt. Die Wissensseite zur Auftragsverarbeitung erklärt die Abgrenzung mit Quellen.

03Wie lang darf die Laufzeit eines Agenturvertrags sein?

Eine gesetzliche Höchstdauer nennen die gelesenen Quellen für diesen Fall nicht. Vereinbaren Sie die Laufzeit so, dass eine Testphase vor der längeren Bindung steht und Sie nach der Erkenntnis kündigen können. Die Rechnung weiter unten zeigt mit Beispielzahlen, was eine Bindung ohne Ausstieg kostet.

04Wer haftet, wenn die Agentur bei Anrufen gegen Wettbewerbsrecht verstößt?

Begeht ein Mitarbeiter oder Beauftragter die Zuwiderhandlung, richten sich Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 8 Abs. 2 UWG auch gegen den Inhaber des Unternehmens. Ob eine Agentur im Einzelfall Beauftragter ist, klärt Ihre Rechtsberatung. Regeln Sie Anlass, Widerspruch und Freistellung im Vertrag. Stand 09.10.2026, keine Rechtsberatung.
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Der Prompt geht an den Anbieter, den Sie wählen. Antworten einer KI können Fehler enthalten: Prüfen Sie Zahlen auf der Fakten-Seite.

Belege

Woher die Angaben stammen.

Jede Zahl mit Quelle nennt Herausgeber, Stand und Abrufdatum. Quellen von KRAUSS verweisen auf die eigenen Seiten.

  1. 01

    gesetze-im-internet.de: BGB § 611, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  2. 02

    gesetze-im-internet.de: BGB § 631, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  3. 03

    gesetze-im-internet.de: BGB § 621, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  4. 04

    gesetze-im-internet.de: BGB § 626, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  5. 05

    gesetze-im-internet.de: BGB § 307, Inhaltskontrolle (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  6. 06

    gesetze-im-internet.de: BGB § 310, Anwendungsbereich (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  7. 07

    Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 28 Auftragsverarbeiter (eur-lex.europa.eu)

    Stand 27.04.2016abgerufen am Primärquelle

  8. 08

    gesetze-im-internet.de: UWG § 8, Beseitigung und Unterlassung (gesetze-im-internet.de)

    Stand Oktober 2026abgerufen am Primärquelle

  9. 09

    KRAUSS GmbH: Methode: So entsteht ein Verkaufstermin mit Kaufinteresse (krauss-gmbh.com)

    Stand Oktober 2026abgerufen am KRAUSS-Angabe

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  1. 01Testprojekt konfigurieren60 Sekunden
  2. 02Gespräch mit Jesse Klotz15 Minuten
  3. 03Zielgruppe und Leitfadengemeinsam
  4. 04Erste bestätigte Termineim Kalender
Lieber anrufen?+49 8191 93759-00